"Wir leben in einer Europäischen Union (EU), die sich mächtig für 'Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte' engagiert. Als internationaler Akteur will die EU dies sogar weltweit durchsetzen, siehe Art. 3 Absatz 5 EUV (Art. 2 Absatz 5 EUVN) und anderswo im EU-Vertrag und im (Lissaboner) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Beginnen könnte die EU mit ihren mondialen pädagogischen Bemühungen derzeit bei ihrem Gründungsmitglied Italien, genauer: bei der Staatsanwaltschaft Florenz.
Denn dort agiert ein Staatsanwalt, der von 'Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten' noch kaum etwas gehört zu haben scheint, ganz zu schweigen von Pressefreiheit.
Andreas März hatte in der Ausgabe 3/2004 und in den Olivenöldossiers 2005 und 2007 von den Untersuchungsergebnissen einer öffentlich-rechtlichen Institution (Laboratorium der Handelskammer Florenz) und einer öffentlichen Dienststelle (ARPAT) berichtet, wo Olivenöle der angeblichen Qualitätsstufe 'Extra Vergine' getestet worden waren. Dabei war unter anderen das auch in deutschen Supermärkten vertriebene Öl ('extra vergine') des Marktführers Carapelli als 'lampant' durchgefallen.
Merum berichtete hiervon und zog damals unter anderem die in Merum 3/2009 wiedergegeben Schlussfolgerungen.
Carapelli entschuldigte sich nicht etwa bei seiner Kundschaft, sondern ging zivil- und strafrechtlich gegen die Florentiner Prüfer und später auch gegen Andreas März vor. In einem florentinischen Staatsanwalt fand die Firma einen Mitstreiter: Er klagte Andreas März wegen 'Verleumdung' an.
Im fünften Verhandlungstermin beim Strafgericht Pistoia beantragte die Staatsanwaltschaft Florenz für Andreas März eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Welch ein Rechtsverständnis! Und wohlgemerkt: Dies geschah nicht in Afrika, Moskau oder Peking. Ein korrekter Richter hat am 12. Mai 2009 Andreas März dann freigesprochen: 'mangels Straftat'.
In einem Rechtsstaat nach dem Verständnis der Europäischen Union wäre wohl erstens gegen Carapelli wegen Verdachts des Betruges, Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht und falscher Anschuldigung ermittelt worden, und würde zweitens gegen einen solchen Staatsanwalt wegen Verdachts der Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung im Amt ermittelt werden.
Dieser Fall sei dem Consiglio Superiore della Magistratura in Rom unter seinem Vorsitzenden, dem italienischen Staatspräsidenten, zur straf- und disziplinarrechtlichen Prüfung empfohlen. Und der Europäischen Kommission in Brüssel zur Kenntnis und weiteren Veranlassung in der Erwartung, sie meine es ernst mit 'Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten' in der Union und weltweit."
Jürgen Dubbers, Tübingen, Richter i.R.